Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
Hier finden Sie die Leistungen für Selbstzahler. Wir können Ihnen und Ihren Kindern als Selbstzahler auch mehr bieten, als die gesetzlichen Krankenkassen für ausreichend und wirtschaftlich notwendig halten...
Wenn Sie Mitglied einer französischen Krankenkasse sind und Leistungen für Ihre Kinder bei einem deutschen Kinderarzt in Anspruch nehmen, werden Ihnen die Kosten in Frankreich nach dem französischem Tarif „conventionné“ erstattet. Ebenso sind die französischen Krankenkassen verpflichtet Kosten für Medikamente und Impfstoffe, die auch in Frankreich verordnet werden dürfen, nach dem französischen Satz zu erstatten.
Sollten dennoch Schwierigkeiten bei der Rückerstattung der angefallenen Kosten auftreten, können Sie sich Hilfe bei folgender Adresse holen:
EURO-INFO Verbraucher e.V.
Rehfußplatz 11
77694 Kehl
Tel. 07851/99148-0
Fax – 4811
Homepage EURO-INFO Verbraucher e.V.