Wir können Ihnen und Ihren Kindern als Selbstzahler auch mehr bieten, als die gesetzlichen Krankenkassen für ausreichend und wirtschaftlich notwendig halten.
Diese Leistungen werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte privat abgerechnet und sind bei gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig.
Für Fragen, Wünsche oder Anregungen können Sie uns gerne ansprechen.
Mit einer speziellen Kamera, einem sogenannten Binokularen Videorefraktometer, können schnell und unkompliziert Untersuchungen zur (Früh-) Erkennung von Sehschwäche und Fehlsichtigkeit (Amblyopie) durchgeführt werden.
Ablauf: Ihr Kind schaut aus etwa einem Meter Entfernung in die portable Kamera. Bereits nach wenigen Sekunden liegt das Ergebnis vor. Es sind keine Medikamente oder andere Hilfsstoffe notwendig.